Abfalllexikon

Abfalllexikon

Hier erfahren Sie welche Materalien zusammen in den Container gehören und welche nicht. Bei Nichteinhaltung

können erhöhte Kosten auf Sie zukommen! Nicht in unsere Container dürfen: Ethernitplatten, asbesthaltige

Materialien, Chemikalien, Flüssigkeiten (z.B. Öle, Fette, Farben, Säuren), Autobatterien, Laugen, Druckbehälter,

Feuerlöscher! Keine flüssigen Zement und Gipsprodukte!


Bauschutt mineralisch


Backstein, Beton, Erde, Fliesen, Ziegel, Kalkstein, Bimsstein Bauschutt besteht


 ausschließlich aus mineralischen Materialien.  Diese Abfälle können nur dann von uns als Bauschutt (zum günstigeren Preis) entsorgt werden, wenn Sie  Ihren Bauschuttcontainer frei von Störstoffen halten, d.h. Fremdstoffe müssen unter 1 % liegen.


 Bitte werfen  Sie deshalb   


- keine Tapetenreste, 

- keine Kabel oder Rohre, 

- keine Strohmatten und Rabitzdrahtwände,

- keine Holzreste,

- Holzsplitter,

- Sägespäne, 

-  keine Isolier- und Dämmstoffe, 

-  keine Gips- und Rigipsplatten,

-  keine Dachpappe,   

- keine Styroporplatten oder Teeranhaftungen, 

- keine Metalle wie z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper   

- keine Glasreste, 

-  keine Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen in den Container!


 Ansonsten müßten wir den Container als "Baumischabfall" entsorgen und Ihnen den  Aufwand für die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen!

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Bau - Misch

Gips, Gipsprodukte, Riehgips, Kalksandstein und Bimsstein, Heraklit, Gasbeton 


 Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus  sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zusätzlich zu der gesamten Palette des Bauschutts  können Sie über unsere Baumischabfallcontainer auch


-Gips,

- Gipsprodukte,

- Riehgips,

- Kalksandsteine und Bimsstein,

- Heraklit,

-Gasbeton,


Aber denken Sie daran: Unsere Container sind nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet!  Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten oder Farb- und  Lackeimer sowie TV-Geräre oder Kühlschränke sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen separat  entsorgt werden.

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Unbehandeltes Holz


Bei unbehandeltem Altholz handelt es sich vornehmlich um naturbelassenes Holz ohne irgendeine  Oberflächen-behandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung.

Ob auf der Baustelle, beim Umzug oder in der Werkstatt - entsorgen Sie 

- Bretter,   

- Paletten,   

- Holzkisten,   

- Holzreste,

- Holzsplitter,

- Sägespäne,   

- Schnittreste


Aber denken Sie daran: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen.  Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden und entsprechen der Kategorie AIV der Altholzverordnung.

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Behandeltes Holz / Abbruchholz


Abbruchholz besteht meist nur noch aus holzähnlichen Stoffen wie Schaltafeln, Türen usw. es kann mit  Lasuren oder ähnlichem versehen sein Mischmüll

Räumung von Haushalt, Keller und Dachgeschoss, dazu gehört Holz, Möbel, PVC- Teppichböden, Karton,  Papier, Gipsplatten, Riehgips, Müll, Kunststoff,

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Folie Grünschnitt

Baum-, Hecken-, Rasen- und Gartenschnitt, Äste, Sträucher

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