Feuerlöscher! Keine flüssigen Zement und Gipsprodukte!
Bauschutt mineralisch
Backstein, Beton, Erde, Fliesen, Ziegel, Kalkstein, Bimsstein Bauschutt besteht
ausschließlich aus mineralischen Materialien. Diese Abfälle können nur dann von uns als Bauschutt (zum günstigeren Preis) entsorgt werden, wenn Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von Störstoffen halten, d.h. Fremdstoffe müssen unter 1 % liegen.
Bitte werfen Sie deshalb
- keine Tapetenreste,
- keine Kabel oder Rohre,
- keine Strohmatten und Rabitzdrahtwände,
- keine Holzreste,
- Holzsplitter,
- Sägespäne,
- keine Isolier- und Dämmstoffe,
- keine Gips- und Rigipsplatten,
- keine Dachpappe,
- keine Styroporplatten oder Teeranhaftungen,
- keine Metalle wie z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper
- keine Glasreste,
- keine Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen in den Container!
Ansonsten müßten wir den Container als "Baumischabfall" entsorgen und Ihnen den Aufwand für die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen!
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Bau - Misch
Gips, Gipsprodukte, Riehgips, Kalksandstein und Bimsstein, Heraklit, Gasbeton
Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zusätzlich zu der gesamten Palette des Bauschutts können Sie über unsere Baumischabfallcontainer auch
-Gips,
- Gipsprodukte,
- Riehgips,
- Kalksandsteine und Bimsstein,
- Heraklit,
-Gasbeton,
Aber denken Sie daran: Unsere Container sind nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet! Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten oder Farb- und Lackeimer sowie TV-Geräre oder Kühlschränke sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
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Unbehandeltes Holz
Bei unbehandeltem Altholz handelt es sich vornehmlich um naturbelassenes Holz ohne irgendeine Oberflächen-behandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung.
Ob auf der Baustelle, beim Umzug oder in der Werkstatt - entsorgen Sie
- Bretter,
- Paletten,
- Holzkisten,
- Holzreste,
- Holzsplitter,
- Sägespäne,
- Schnittreste
Aber denken Sie daran: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden und entsprechen der Kategorie AIV der Altholzverordnung.
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Behandeltes Holz / Abbruchholz
Abbruchholz besteht meist nur noch aus holzähnlichen Stoffen wie Schaltafeln, Türen usw. es kann mit Lasuren oder ähnlichem versehen sein Mischmüll
Räumung von Haushalt, Keller und Dachgeschoss, dazu gehört Holz, Möbel, PVC- Teppichböden, Karton, Papier, Gipsplatten, Riehgips, Müll, Kunststoff,
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Folie Grünschnitt
Baum-, Hecken-, Rasen- und Gartenschnitt, Äste, Sträucher